Die Ethos Stiftung veröffentlicht ihre Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission, der die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) weiter abschwächen würde. Im Rahmen dieses Konsultationsverfahrens identifiziert Ethos vier Lockerungen, die die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsinformationen für Investierende gefährden könnten.
Ob in den USA, in der Schweiz oder in Europa stehen die Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zunehmend unter Druck. Unter dem Vorwand des Kampfes gegen ausufernde und kostspielige Bürokratie entscheiden sich die politischen Instanzen für eine weitreichende Deregulierung. Damit riskieren sie, die Anforderungen an die nichtfinanzielle Transparenz auszuhöhlen und Investierenden den Zugang zu Informationen zu verwehren, die für ihre Anlageentscheide unabdingbar sind.
In diesem Kontext beteiligt sich die Ethos Stiftung an einem laufenden Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen (ESRS). Ethos hat sich zwar nie gegen eine Vereinfachung der Regulierung ausgesprochen, tritt aber stets für den Erhalt einer qualitativ hochwertigen Berichterstattung ein, die Investierenden und allen Anspruchsgruppen ein klares Bild davon vermittelt, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen steuern. Die Offenlegung solcher Informationen ist unerlässlich, um die Umlenkung von Kapital in Unternehmen sicherzustellen, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Transition zur Klimaneutralität beitragen.
Die 2023 verabschiedeten ESRS sind seither stark dafür kritisiert worden, zu viele Datenpunkte zu enthalten, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu erhöhen und an Klarheit zu mangeln. Diese Kritik hat die Europäische Union dazu veranlasst, ihre Nachhaltigkeitsregulierung für Unternehmen zu überarbeiten und ihr Vereinfachungspaket «Omnibus» zu verabschieden.
Anfang Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der ESRS. In ihrer Stellungnahme hat Ethos vier besorgniserregende Punkte identifiziert, die die Fähigkeit Investierender gefährden könnten, nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu beurteilen und ihre Kapitalallokationsentscheide zu treffen. Diese vier Lockerungen überlassen es vollständig den Unternehmen zu entscheiden, was relevant ist und was nicht. Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Indikatoren beruht auf subjektiven, selbst bewerteten und nicht überprüfbaren Kriterien, was die Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Nützlichkeit der Nachhaltigkeitsinformationen für Investierende untergräbt.