05/10/2023

Die Stimmkarten für die Generalversammlungen 2023 von Aevis und Swatch Group boten den Aktionärinnen und Aktionären nicht die Möglichkeit, ihre Stimmrechte zu delegieren, Ethos bedauert dies zutiefst weil es die Ausübung dieses grundlegenden Aktionärsrechts erschwert. Auch das Vorgehen, um von einer solchen Option Gebrauch zu machen, war in diesem Dokument nicht präzisiert.

Aevis und Swatch Group sind die ersten beiden in der Schweiz kotierten Unternehmen, die gestern bzw. heute Generalversammlungen ohne physischen Ort (virtuelle GV) abhielten. Wie von Ethos befürchtet, nachdem die im Januar in Kraft getretene Revision des Obligationenrechts diese Option ermöglichte, führten diese beiden ersten 100% virtuellen GVs zu einer Verschlechterung der Aktionärsrechte. Keine der beiden, von Aevis und Swatch Group verschickten Stimmkarten, ermöglichte es den Aktionärinnen und Aktionären ihre Stimmrechte zu delegieren. Es wurde auch nicht erklärt, wie man von dieser Option Gebrauch machen kann.

Erste virtuelle Intervention von Ethos an der GV von Swatch

Die Ethos Stiftung ergriff an der Generalversammlung von Swatch das Wort, um ihre Besorgnis über die Gestaltung der Stimmkarte auszudrücken. Sie verlangte ebenfalls Korrekturen für das nächste Jahr, falls das Unternehmen an dem virtuellen GV-Format festhalten will.

Ethos nutzte die Intervention auch, um den Verwaltungsrat aufzufordern, seine Unabhängigkeit durch die Ernennung neuer unabhängiger Mitglieder zu stärken. Bei Swatch beträgt die durchschnittliche Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder mehr als 17 Jahre, während der Durchschnitt der SPI-Unternehmen bei etwas mehr als 7 Jahren liegt.

Ethos bekräftigt ihre Forderung, einen physischen Ort für Generalversammlungen beizubehalten

Für die Ethos Stiftung haben diese ersten virtuellen Generalversammlungen weder überzeugt noch bewiesen, dass sie eine Lösung sein können, welche die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre wahrt. Ethos ist der Ansicht, dass Unternehmen ihrem Aktionariat die Wahl lassen müssen, wie es an der Generalversammlung teilnehmen will. Daher ist es unerlässlich, einen physischen Ort für die Generalversammlung beizubehalten. Ethos wird den Dialog mit den in der Schweiz kotierten Unternehmen fortsetzen, mit dem Ziel die Aktionärsrechte zu schützen.

Die Ethos Stiftung, welche die Aktionärinnen und Aktionäre stets ermutigt hat, an den Generalversammlungen der Unternehmen, deren Miteigentümer sie sind, teilzunehmen, ist der Ansicht, dass die Teilnahme am besten durch "hybride" GVs erhöht werden kann. Diese bestehen aus einer physischen Versammlung und einer Live-Übertragung auf der Internet-seite des Unternehmens mit der Möglichkeit, aus der Ferne abzustimmen und zu intervenieren. Somit könnten Aktionärinnen und Aktionären, die Art und Weise wählen, auf die sie ihre Stimmrechte ausüben möchten. Die Durchführung einer hybriden Hauptversammlung erfordert auch keine Änderung der Statuten des Unternehmens.

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